Aus aktuellem Anlass – da es viele halbgare Hören-Sagen-Informationen dazu gibt – ein Hinweis bezüglich des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland (nur Freistaat Bayern) über die gegenseitige Anerkennung von Dokumenten für die Mitnahme von Schusswaffen und Munition durch Angehörige traditioneller Schützenvereinigungen und Sportschützen – ohne das ein Europäischer Feuerwaffenpass (kurz: EU-FWP) nötig ist.
Das genannte Abkommen umfasst nur die Mitnahme von Langwaffen. Für Kurzwaffen (KK und GK) ist der Europäische Feuerwaffenpass nötig.
Hier gibt es keinerlei Ausnahmen!